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Periodical article Periodical article Leiden University catalogue Leiden University catalogue WorldCat catalogue WorldCat
Title:Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker zwischen afrikanischen Wertvorstellungen und der Bindung an das internationale Recht: das Beispiel des Art. 18 Abs. 1-3 AfrC
Author:Wittinger, MichaelaISNI
Year:2000
Periodical:Verfassung und Recht in Übersee
Volume:33
Issue:4
Pages:470-486
Language:German
Geographic term:Africa
Subjects:African agreements
human rights
African Charter on Human and Peoples' Rights
Abstract:Im Unterschied zur Europäischen und Amerikanischen Menschenrechtskonvention betont die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker ihre Identität und unterstreicht mehrfach 'die traditionellen afrikanischen Werte'. Sehr deutlich wird dies in Art. 18 Abs. 2 AfrC, der den Staat verpflichtet, die Familie 'als Bewahrerin der Sittlichkeit und der in der Gemeinschaft annerkannten traditionellen Werte zu unterstützen'. Zugleich sieht sich die Afrikanische Charta dem internationalen Recht verpflichtet. Besondere Bedeutung kommt dem Verweis auf internationales Recht in Art. 18 Abs. 3 AfrC zu, wonach 'die Rechte der Frau ..., wie sie in internationalen Konventionen und Deklarationen festgelegt sind' geschützt sind. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen diese beide Formulierungen, die das Spannungsfeld aus afrikanischen Traditionen und Wertvorstellungen einerseits und der Integration internationaler Vorschriften andererseits zum Ausdruck bringen. Dieses Spannungsverhältnis wird beispielsweise relevant, wenn Familienstrukturen von der traditionellen Großfamilie abweichen und wenn Frauen im Konfliktfall ihre Rechte als Individuum gegenüber der Familie einfordern und afrikanische Werte, die sich z.B. im Gewohnheitsrecht niederschlagen, damit in Frage stellen. Über die Heranziehung internationalen Rechts als Interpretationsregel in Art. 60 AfrC und vor allem über die direkte Anwendbarkeit internationaler Vorschriften bietet sich die Möglichkeit, Gefahren für die Familien und für das Individuum durch die vorgegebene Einbindung der Charta in den internationalen Menschenrechtsschutz mit Hilfe desselben zu bannen. Fussnoten, Zsfg. in Englisch (p. 430).
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