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Periodical article | Leiden University catalogue | WorldCat |
Title: | Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker zwischen afrikanischen Wertvorstellungen und der Bindung an das internationale Recht: das Beispiel des Art. 18 Abs. 1-3 AfrC |
Author: | Wittinger, Michaela |
Year: | 2000 |
Periodical: | Verfassung und Recht in Übersee |
Volume: | 33 |
Issue: | 4 |
Pages: | 470-486 |
Language: | German |
Geographic term: | Africa |
Subjects: | African agreements human rights African Charter on Human and Peoples' Rights |
Abstract: | Im Unterschied zur Europäischen und Amerikanischen Menschenrechtskonvention betont die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker ihre Identität und unterstreicht mehrfach 'die traditionellen afrikanischen Werte'. Sehr deutlich wird dies in Art. 18 Abs. 2 AfrC, der den Staat verpflichtet, die Familie 'als Bewahrerin der Sittlichkeit und der in der Gemeinschaft annerkannten traditionellen Werte zu unterstützen'. Zugleich sieht sich die Afrikanische Charta dem internationalen Recht verpflichtet. Besondere Bedeutung kommt dem Verweis auf internationales Recht in Art. 18 Abs. 3 AfrC zu, wonach 'die Rechte der Frau ..., wie sie in internationalen Konventionen und Deklarationen festgelegt sind' geschützt sind. Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen diese beide Formulierungen, die das Spannungsfeld aus afrikanischen Traditionen und Wertvorstellungen einerseits und der Integration internationaler Vorschriften andererseits zum Ausdruck bringen. Dieses Spannungsverhältnis wird beispielsweise relevant, wenn Familienstrukturen von der traditionellen Großfamilie abweichen und wenn Frauen im Konfliktfall ihre Rechte als Individuum gegenüber der Familie einfordern und afrikanische Werte, die sich z.B. im Gewohnheitsrecht niederschlagen, damit in Frage stellen. Über die Heranziehung internationalen Rechts als Interpretationsregel in Art. 60 AfrC und vor allem über die direkte Anwendbarkeit internationaler Vorschriften bietet sich die Möglichkeit, Gefahren für die Familien und für das Individuum durch die vorgegebene Einbindung der Charta in den internationalen Menschenrechtsschutz mit Hilfe desselben zu bannen. Fussnoten, Zsfg. in Englisch (p. 430). |