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Title:Afrikanischer Menschenrechtsschutz - neuere Entwicklungen und Perpektiven: der Afrikanische Gerichtshof der Rechte des Menschen und der Völker und die Mauritius-Erklärung der Organisation der Afrikanischen Einheit
Author:Wittinger, MichaelaISNI
Year:2001
Periodical:Verfassung und Recht in Übersee
Volume:34
Issue:4
Pages:474-488
Language:German
Geographic term:Africa
Subjects:African agreements
human rights
African Charter on Human and Peoples' Rights
Abstract:Die neueren Entwicklungen im afrikanischen Menschenrechtsschutz sind durch zwei entscheidende Ereignisse geprägt: erstens durch die Schaffung eines Afrikanischen Menschenrechtsgerichtshofes und zweitens durch die Mauritius-Erklärung der OAU. Dieser Beitrag untersucht die Frage, welche Perspektiven sich hieraus für den afrikanischen Menschenrechtsschutz ergeben. Der Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof hat nach dem Protokoll (1998) zwei Funktionen: zum einen kann er Gutachten auf Antrag eines Staates erstellen, zum anderen ist er für Beschwerden zuständig: für Staatsbeschwerden und für Individualbeschwerden. Die direkte Klagemöglichkeit durch Einzelne oder eine NGO ist jedoch nur möglich, wenn der Vertragsstaat die Zuständigkeit des Gerichtshofs für diese Fälle anerkannt hat. Die Mauritius-Erklärung der OAU (1999) ist, politisch gesehen, ein klares Bekenntnis dazu, dass der Schutz der Menschenrechte in Afrika nicht mit dem bisher Erreichten als abgeschlossen betrachtet wird. Die Erklärung macht deutlich, dass den Menschenrechten innerhalb der OAU zukünftig eine Priorität eingeräumt werden muss. Außerderm ist die Mauritius-Erklärung eine Bilanz der tatsächlichen Menschenrechtslage in Afrika. Sie benennt die Missstände und ihre Ursachen. Aus rechtlicher Sicht ist im Hinblick auf die Konsequenzen der Erklärung festzuhalten, dass sie keinen Vertragscharakter hat und nicht bindend ist. Zusammen betrachtet, ergänzen sich der zukünftige Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof und die Mauritius-Erklärung. Beide können auf ihre Weise zur Stärkung der Menschenrechte in Afrika beitragen. Fußnoten, Zsfg. auf Englisch (S. 452-453).
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